Regeln Bootslager :

• Das Datum des Auskranens wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt. Ab dem 01. Oktober beginnen wir mit dem Auskranen. In Absprache kann dies auch schon früher stattfinden.

• Das Einkranen geschieht an einem gemeinsam abgesprochenen Termin. Ab dem 01. April beginnen wir mit der Räuumung des Lagers. Die definitive Absprache um das Boot abzuholen kann minimal zwei Wochen vor dem gewünschten Datum vereinbart werden. Wenn das Boot eingekrant ist, muß es innerhalb von zwei Tagen abgeholt werden, danach wird Liegegebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.

• Um das Risiko von Feuer und Explosion zu vermeiden dürfen Gasflaschen und mobile Benzintanks nicht an Bord bleiben. Diese müssen an einem anderen Ort sicher einlagert werden.

• Die elektrische Installation an Bord des Schiffes muß komplett ausgeschaltet sein.

• In der Lagerhalle und auf dem Freigelände dürfen keine Arbeiten an den gelagerten Objekten durchgeführt werden. Für Wartungsarbeiten erstellen wir Ihnen gern ein freibleibendes Angebot. Es ist auch möglich eine Doe-it-yourself-Halle zu mieten, um dort Arbeiten auszuführen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten. Vom 01. März bis 01. Mai dürfen kleine Arbeiten an den Schiffen auf dem Freigelände durchgeführt werden, unter der Vorraussetzung, dass diese täglich an der Rezeption gemeldet werden. Für die Nutzung von Wasser und Elektrizität wird pro Tag eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 € berechnet. Unter dem Schiff müssen während der Arbeiten Planen ausgelegt werden. Der Abfall muss von Ihnen selbst entsorgt werden (nicht in den Container von WTP).

• Es ist vorbehaltlich der Genehmigung der Werftleitung nicht gestattet, Arbeiten durch Dritte an dem Schiff ausführen zu lassen. Wenn Sie Arbeiten durchführen lassen möchten, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Arbeiten von einem Dritten ausführen zu lassen, berechnen wir Ihnen 5 € pro Stunde für die Überlassung unseres Geländes und unserer Einrichtungen an diese dritte Partei.

• Wir bitten Sie den Anweisungen des Werftpersonals Folge zu leisten.

• Beim Betreten des Winterlagers und des Werftgeländes müssen Sie sich an der Rezeption melden. Wir bitten Sie, dies zu tun, um zu überprüfen, ob die eingelagerten Objekte nur von den Eigentümern besucht werden und bitten Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz und nicht auf em Lagergelände zu parken.

• Wir bitten Sie die Miete innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu überweisen.

• Alle Rechnungen für in Ihrem Auftrag durch uns erledigten Arbeiten, müssen bezahlt sein, bevor Ihr Schiff im Frühjahr wieder eingekrant wird.

• Wir folgen als Mitglied der HISWA den HISWA Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietverhältnisse Liegeplätze und / oder Lagerstätten für Sportboote und zugehörige Artikel.

Travellift

Kapazität bis max 32 Tonnen

Mit einer Hubkraft unseres Travelifts von 32 Tonnen können wir die meisten Boote, Motorboote, Segelboote und Schiffe einfach aus dem Wasser kranen. Wir reinigen Ihr Boot mit Hochdruck und parken es auf dem gewählten Platz. Zusätzlich können Sie zum Beispiel neues Antifouling für das Unterwasserschiff ordern oder den Motor von uns warten lassen.